Dorfkernsanierung
Bürger
Sanierungsgebiet Ortskern Böbingen
Auszug aus der
Satzung der Ortsgemeinde Böbingen zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes „Sanierungsgebiet – Ortskern“
vom 17.04.19
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Böbingen hat in seiner Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, gemäß § 141 BauGB vorbereitende Untersuchungen im Bereich des Ortskerns einzuleiten. Der Beschluss wurde am 04.10.2018 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Edenkoben (Ausgabe Nr.: 40/2018) ortsüblich bekannt gemacht.
Auf Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen ist festzustellen, dass im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet (siehe Karte) städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 und 3 BauGB vorliegen. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden.
Der Vorteil liegt dabei für Grundstückseigentümer vor allem darin, einen Zuschuss zu erhalten und in einer erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit, wenn sie Ihr Gebäude modernisieren möchten.
Dabei werden folgende Sanierungsziele angestrebt:
• Bewahrung und Erhalt historisch gewachsener Strukturen
• Wohnumfeldverbesserung durch Sanierung und Umnutzung der vorhandenen Bausubstanz
• Umgestaltung der öffentlichen Flächen
Das abgegrenzte Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortskern Böbingen“.
Beratend steht Ihnen das Planungsbüro Deubert (Kleine Wust 16, 67280 Quirnheim) zur Seite.
Zuständig für Böbingen ist Herr Marco Wallot.
E-Mail-Kontakt: m.wallot@hldeubert.de, Fon 06359 - 80168 - 19